Energiesparverordnung: Das sind die Regelungen ab heute

2023-02-15 15:50:06 By : Ms. Grace Hu

01.09.2022 um 16:41 Uhr von Claus Ludewig - Ab sofort ist die Energiesparverordnung in Kraft getreten. Wir fassen zusammen, was ab 1.9. für Privatpersonen und Unternehmen gilt.

Im letzten Jahr gab es in Deutschland eine Rekordinflation, sodass die Verbraucherpreise erheblich gestiegen sind. Besonders heftig fällt der Preisanstieg beim Strom sowie bei Gas aus. Seit 24. Februar tobt der Ukrainekrieg, der nicht nur viele Opfer gefordert und Menschen aus ihrer Heimat vertrieben hat, sondern auch wirtschaftliche Folgen hat. Deutschland bezieht einen Großteil des Erdgases vom russischen Staatskonzern Gazprom. Über die Pipeline Nordstream wird Gas in die Bundesrepublik geliefert, wobei die Liefermenge zuletzt stark abgenommen hat. Allerdings heizen Millionen Menschen ihr Zuhause via Gasheizung. Zur Sicherung der Energieversorgung ist nun zum 1. September eine Energiesparverordnung in Kraft getreten.

Für ein halbes Jahr müssen sowohl Privatpersonen als auch die öffentliche Hand Energie sparen. So müssen sich Mieter nicht mehr an Klauseln im Mietvertrag halten, die sich um eine bestimmte Mindesttemperatur drehen. Wer einen Pool in seinem Garten stehen hat, darf diesen nicht mehr via Gas und Strom heizen. Den eigenen Gaming-PC, TV und Co. darf man jedoch weiterhin uneingeschränkt nutzen. Beim Spielen lässt sich auch Strom sparen, wie wir im Special in PCGH 09/2022 aufzeigen. Mit Mehrfachsteckdosen inklusive Ein-/Aus-Schalter lässt sich ebenfalls etwas sparen.

Wer in öffentlichen Gebäuden arbeitet, muss sich ab sofort wärmer anziehen. Maximal dürfen öffentliche Gebäude nur bis maximal 19 Grad Celsius heizen. Nur, wenn überwiegend Tätigkeiten im Stehen oder Gehen verrichtet werden, gilt eine Temperaturobergrenze von 18 Grad Celsius. Falls mittelschwere Tätigkeiten überwiegend im Stehen oder Gehen ausgeübt werden, gilt 16 Grad Celsius als Obergrenze, bei körperlich schweren Tätigkeiten sind es 12 Grad Celsius. Von dieser Regel sind Klinken, Pflegeeinrichtungen und andere soziale Einrichtungen ausgenommen. Im Einzelhandel müssen Ladentüren geschlossen bleiben, lediglich Fluchtwege müssen offen bleiben. Zudem dürfen Werbeanzeigen nur noch eingeschränkt beleuchtet werden. In Bürogebäuden wird nichts vorgeschrieben, doch Arbeitgeber dürfen dem Beispiel der öffentlichen Hand folgen. Ab 1. Oktober tritt eine zweite Verordnung in Kraft. So müssen Unternehmen mit einem jährlichen Energieverbrauch ab 10 Gigawattstunden wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen durchführen, also etwa auf LED-Beleuchtung umstellen und Arbeitsabläufe optimieren, um Strom zu sparen.

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